Vor rund 4 Jahren hat die EU die „RICHTLINIE 2014/55/ EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (Text von Bedeutung für den EWR)“ verabschiedet.
Diese beschäftigt sich, wie der Name schon sagt, mit der elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. Das lässt auf den ersten Blick vermuten, dass sich die Richtlinie nur an die Öffentliche Verwaltung richtet. Die Frage ist also: Warum ist die elektronische Rechnung (bzw. die XRechnung) ein Thema auch für die Privatwirtschaft?
Auf diese Frage kann es zwei Antworten geben. Die EU-Richtlinie verpflichtet öffentliche Auftraggeber dazu, dass sie in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die Verordnung, die auf Bundesebene die Richtlinie umsetzt, geht aber noch einen Schritt weiter: Ab November 2020 besteht eine E-Rechnungs-Pflicht. Ab dann nehmen öffentliche Auftraggeber auf Bundesebene (fast) nur
noch elektronische Rechnungen an. Somit sind Unternehmen, die an öffentliche Auftraggeber des Bundes verkaufen möchten, spätestens ab November 2020 gezwungen, sich mit der E-Rechnung zu beschäftigen.
Der zweite Grund, warum sich auch privatwirtschaftliche Unternehmen mit der elektronischen Rechnung auseinandersetzen sollten, ist keine rechtliche Vorgabe – sondern Eigeninteresse. Mit der Nutzung von elektronischen Rechnungen lassen sich die Rechnungsprozesse einfacher bzw. weitergehend automatisieren, verschlanken und beschleunigen. (Manuelle) Fehler können dadurch reduziert und Zeit und Aufwand gesenkt werden, deutliche Kosteneinsparungen werden somit möglich.
Im vorliegenden Whitepaper möchten wir auf beide Seiten eingehen: Was ist eine elektronische Rechnung bzw. eine XRechnung? Wie sind die rechtlichen Grundlagen und der Status Quo? Und was sind die Vorteile der elektronischen Rechnung auch für die Privatwirtschaft?
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